FAQs

Ästhetische Behandlungen...Was ist das?

 

Sowohl ästhetische Operation als auch ästhetische Behandlungen werden OHNE medizinische Indikation (=ohne medizinische Notwendigkeit) und auf ausdrücklichen Wunsch von Patientinnen und Patienten durchgeführt, die mit dem Aussehen Ihres Körpers oder dem Aussehen bestimmter Körperregionen unzufrieden sind.

 

Wer darf ästhetische Behandlungen durchführen?

 

Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierte Ärztinnen/Ärzte dürfen ästhetische Behandlungen durchführen, sofern sie über die entsprechende Ausbildung verfügen und keine fachmedizinische Einschränkung vorliegt.

Fachärztinnen/Fachärzte dürfen jene ästhetischen Behandlungen durchführen, die zu ihrem jeweiligen Fachgebiet gehören.

 

Warum private Krankenkassen die Kosten für ästhetische Behandlungen nicht übernemmen?

 

Die Kosten für ästhetische Behandlungen übernehmen weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkassen. Beide Versicherungsformen beschränken ihre Leistungen auf das "medizinisch Notwendige".Bei der ästhetischen Medizin liegt eine solche Notwendigkeit nicht vor. Somit müssen Sie die Kosten selbst tragen.

 

Wieso sollte man eine ästhetische Behandlung wie z.B. Faltenunterspritzung  nicht durch einen Kosmetiker durchführen lassen?

 

Minimal-invasive Medizin ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde und erfordert medizinische Fachkenntnisse. Eingriffe sind mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Aufgrund der Gefährlichkeit ist es daher unerlässlich, genaueste Kenntnisse über den Aufbau der Haut, den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen, Muskelsträngen und die spezielle Gesichtsanatomie zu haben. 

Jede Kosmetikerin, die dennoch Hyaluron o.ä Substanzen unter die Haut bringt, macht sich strafbar.

 

nach dem Ästhetik-OP-Gesetz ist eine Unterspritzung in Österreich ausschließlich Ärzten vorbehalten.

 

Ab welchem Alter ästhetische Behandlungen zulässig?

Ästhetische Behandlungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, sind generell unzulässig.

 

Ist eine ästhetische Behandlung in der Schwangerschaft und in der Stillzeit möglich?

 

Aus Sicherheitsgründen sollten während Schwangerschaft und Stillzeit keine ästhetischen Behandlungen erfolgen.

 

Auch bei Verdacht auf Schwangerschaft dürfen keine ästhetische Behandlungen erfolgen und muss dies vorher durch einen Test abgeklärt werden!

Es dürfen in dieser Zeit nur medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden.

Auch bei Verdacht auf Schwangerschaft dürfen keine ästhetische Behandlungen erfolgen und muss dies vorher durch einen Test abgeklärt werden!

 

Es dürfen in dieser Zeit nur medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden.

vorher-nachher Fotos

Wenn Sie mehr Vorher-Nachher-Fotos sehen möchten, zeige ich Ihnen diese gerne bei einem persönlichen Gespräch in meiner Ordination.